Gesplittete Abwassergebühr (GAG) Schiffweiler

 

Aufgrund entsprechender Gerichtsurteile stellen die Kommunen im Saarland die Abwassergebührensatzung auf eine nach Schmutz- und Regenwasser getrennte Gebührenordnung um.

Als Dienstleister für die Gemeinde Schiffweiler wurde durch die KEN die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Schiffweiler vorbereitet. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgte nach folgenden Projektstufen bzw. Leistungsphasen:

1. Ermittlung der befestigten und abflusswirksamen Flächen
Hierfür wurde nach der Methode der Selbstauskunft von ca. 6.000 Grundstückseigentümern, mittels Erhebungsbogens, die gebührenrelevanten Flächen erhoben.

2. Berechnung der Gebührenanteile für Schmutz- und Niederschlagswasser
Es wurden für mehrere Referenzbereiche im Gemeindegebiet, ingenieurtechnisch die Kostenaufteilung für ein fiktives Trennsytem ermittelt.
Der sich ergebene gemittelte Aufteilungsschlüssel wurde entsprechend in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

3. Gebührenkalkulation
In Abstimmung mit der Gemeinde Schiffweiler wurden die unterschiedlichen Kostenarten mit definierten und berechneten Aufteilungsschlüssel auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt und mit den Bezugsgrößen Frischwasserverbrauch und befestigte Fläche die Gebührenhöhe berechnet.

4. Erstellung der Abwassergebührensatzung
Durch die KEN erfolgte die Beratung betreffend der aus technischer Sicht notwendigen Festlegungen.

5. Begleitende Projektbearbeitung
Über die gesamte Projektdauer stand die KEN für Kundenservice , Telefonberatung, Bürgersprechstunden, Vorbereitung von Pressemitteilungen und Teilnahme an Bürgerversammlungen im Vorfeld der Erhebung zur Verfügung.
Nach einer knapp einjährigen Projektdauer wurde die gesplittete Abwassergebühr Termingerecht am 01.01.2002 eingeführt.
Für die Gemeinden Schwalbach und Rehlingen-Siersburg wurden im Jahr 2001 weitere Dienstleistungen zur Einführung der GAG durchgeführt.