Aufgrund entsprechender Gerichtsurteile stellen die Kommunen
im Saarland die Abwassergebührensatzung auf eine nach Schmutz-
und Regenwasser getrennte Gebührenordnung um.
Als Dienstleister für die Gemeinde Schiffweiler wurde durch die
KEN die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der
Gemeinde Schiffweiler vorbereitet. Die Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr erfolgte nach folgenden
Projektstufen bzw. Leistungsphasen:
1. Ermittlung der befestigten und abflusswirksamen Flächen
Hierfür wurde nach der Methode der Selbstauskunft von ca. 6.000
Grundstückseigentümern, mittels Erhebungsbogens, die
gebührenrelevanten Flächen erhoben.
2. Berechnung der Gebührenanteile für Schmutz- und
Niederschlagswasser
Es wurden für mehrere Referenzbereiche im Gemeindegebiet,
ingenieurtechnisch die Kostenaufteilung für ein fiktives
Trennsytem ermittelt.
Der sich ergebene gemittelte Aufteilungsschlüssel wurde
entsprechend in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
3. Gebührenkalkulation
In Abstimmung mit der Gemeinde Schiffweiler wurden die
unterschiedlichen Kostenarten mit definierten und berechneten
Aufteilungsschlüssel auf die Kostenträger Schmutz- und
Niederschlagswasser aufgeteilt und mit den Bezugsgrößen
Frischwasserverbrauch und befestigte Fläche die Gebührenhöhe
berechnet.
4. Erstellung der Abwassergebührensatzung
Durch die KEN erfolgte die Beratung betreffend der aus
technischer Sicht notwendigen Festlegungen.
5. Begleitende Projektbearbeitung
Über die gesamte Projektdauer stand die KEN für Kundenservice ,
Telefonberatung, Bürgersprechstunden, Vorbereitung von
Pressemitteilungen und Teilnahme an Bürgerversammlungen im
Vorfeld der Erhebung zur Verfügung.
Nach einer knapp einjährigen Projektdauer wurde die gesplittete
Abwassergebühr Termingerecht am 01.01.2002 eingeführt.
Für die Gemeinden Schwalbach und Rehlingen-Siersburg wurden im
Jahr 2001 weitere Dienstleistungen zur Einführung der GAG
durchgeführt.
|
|