Seit dem 10.06.98 ist die Verordnung über Sicherheits- und
Gesundheitsschutz auf Baustellen in Kraft. Diese Verordnung
dient im Wesentlichen der Verbesserung von Sicherheits- und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Die Baustellenverordnung ist eine Verordnung, welche direkt den
Bauherrn betrifft. Gemäß §4 dieser Baustellenverordnung hat der
Bauherr jedoch die Möglichkeit, die Leistungen zu delegieren
bzw. einen Dritten zu beauftragen. Man spricht hier dann von
einem sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator,
welcher vom Bauherrn beauftragt wird.
Zu den Aufgaben des SiGe-Koordinators gehört es:
· die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes § 4 zu
koordinieren und darauf zu achten,
dass die vom Bauherrn beauftragten Firmen (Arbeitgeber) ihre
Pflicht nach dieser Verordnung erfüllen,
· einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die
Baumaßnahme zu erstellen,
· die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren,
· die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der
Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
zu koordinieren.
Seit Inkrafttreten dieser Baustellenverordnung hat die Kommunale
Entsorgung Neunkirchen schon bei einer Vielzahl von Projekten
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator im Auftrag des
Bauherrn gestellt.
Exemplarisch seien hier folgende Projekte genannt:
· Hochwasserrückhaltebecken Ottweiler
· Abwasseranlage Neunkirchen-Hangard, Hauptsammler und
Kläranlage
· Abwasseranlage Ottweiler-Fürth, Hauptsammler und Kläranlage
Die KEN verfügt in diesem Bereich über das erforderliche
Fachpersonal und die notwendigen Referenzen. |
|