Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

 

Seit dem 10.06.98 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen in Kraft. Diese Verordnung dient im Wesentlichen der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Die Baustellenverordnung ist eine Verordnung, welche direkt den Bauherrn betrifft. Gemäß §4 dieser Baustellenverordnung hat der Bauherr jedoch die Möglichkeit, die Leistungen zu delegieren bzw. einen Dritten zu beauftragen. Man spricht hier dann von einem sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, welcher vom Bauherrn beauftragt wird.

Zu den Aufgaben des SiGe-Koordinators gehört es:
· die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes § 4 zu koordinieren und darauf zu achten,
  dass die vom Bauherrn beauftragten Firmen (Arbeitgeber) ihre Pflicht nach dieser Verordnung erfüllen,
· einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Baumaßnahme zu erstellen,
· die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren,
· die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
  zu koordinieren.

Seit Inkrafttreten dieser Baustellenverordnung hat die Kommunale Entsorgung Neunkirchen schon bei einer Vielzahl von Projekten den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator im Auftrag des Bauherrn gestellt.

Exemplarisch seien hier folgende Projekte genannt:
· Hochwasserrückhaltebecken Ottweiler
· Abwasseranlage Neunkirchen-Hangard, Hauptsammler und Kläranlage
· Abwasseranlage Ottweiler-Fürth, Hauptsammler und Kläranlage

Die KEN verfügt in diesem Bereich über das erforderliche Fachpersonal und die notwendigen Referenzen.