Gewässerschutz

Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können im Wesentlichen über

  • Einhaltung von Vorschriften
  • Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren.

Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind in § 65 WHG definiert und Bestandteil unseres Leistungsumfanges.

Wir sind im Bereich Gewässerschutz in mehreren Kommunen, sowie für den Landesbetrieb für Straßenbau tätig.