Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können im Wesentlichen über
- Einhaltung von Vorschriften
- Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren.
Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind in § 65 WHG definiert und Bestandteil unseres Leistungsumfanges.
Wir sind im Bereich Gewässerschutz in mehreren Kommunen, sowie für den Landesbetrieb für Straßenbau tätig.