Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (SiGeKo)

Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherrn verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planungs- als auch die Ausführungsphase des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u.a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.

Zudem fertigt er die sogenannten "Unterlage" an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z.B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

Alle gemäß Baustellverordnung erforderlichen Tätigkeiten sind Bestandteil unseres Leistungsumfanges.